TREI
Elektro Innung Würzburg
Technische Regeln Elektroinstallation - Nach § 13 Niederspannungsanschlussverordnung (NAV) dürfen Arbeiten (Errichtung, Erweiterung, Änderung und Instandhaltung) an elektrischen Anlagen außer durch den Netzbetreiber nur durch ein in ein Installateurverzeichnis eines Netzbetreibers eingetragenes Installationsunternehmen durchgeführt werden.
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